Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

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Entfernen vom Unfallort – kein Vorsatz

Vorsatzloses Sich-entfernen-vom Unfallort

Nach § 142 Absatz I StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallorts von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt.

OLG Hamburg, Beschluss vom 27. 3. 2009 - 3-13/09

 

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