Verkehrsrecht Nürnberg

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Rechtsprechung

Entfernen vom Unfallort – kein Vorsatz

Vorsatzloses Sich-entfernen-vom Unfallort

Nach § 142 Absatz I StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallorts von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt.

OLG Hamburg, Beschluss vom 27. 3. 2009 - 3-13/09

 

Atemalkoholtest - Bei Nachtrunk zu beachten

Eine direkte Umwandlung einer Atemalkohol- in eine Blutalkoholkonzentration ist zwar ausgeschlossen. Jeder Atemalkohol-Wert entspricht jedoch in gewissem Maß einem Blutalkohol-Wert, der in der Beweiswürdigung über den Umfang eines Nachtrunks - insbesondere bei widersprüchlichen Angaben des Angeklagten - zu berücksichtigen ist.

BGH, Beschluss vom 26. 1. 2010 - 5 StR 520/09

 

Anforderungen an ein Urteil bei Rückrechnung auf Tatzeit BAK

Das Gericht muss in seinem Urteil Angaben zur Tatzeit machen, wenn die Tatzeit BAK durch Rückrechnung ermittelt wurde. Er gibt eine um 3:52 Uhr entnommenen Blutprobe eine BAK in Höhe von 1,38 Promille und errechnet das Gericht eine Tatzeit BAK nur von 1,88 Promille, dann muss das Gericht in dem Urteil die Tatzeit ebenfalls angeben.

Wie die Tatzeit in dem Urteil nicht angegeben, muss das Urteil aufgehoben werden, da eine Überprüfung der vorgenommene Rückrechnung ohne Angaben zur Tatzeit nicht möglich ist und auf diese Art und Weise nicht geklärt werden kann, ob sich das Gericht bei der vorgenommenen Rückrechnung an den Anforderungen der ständigen Rechtsprechung orientiert hat.

BGH vom 22.06.2010, 4 STR 211/10

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Führerscheintourismus

In einem Strafverfahren nach § 21 StVG (Fahrens ohne Fahrerlaubnis) wegen des sog. Führerscheintourismus ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beizuordnen.

LG Regensburg, Beschluß vom 15.03.2010 – 7 Qs 14/2010

Auch in einem von mir vertretenen Fall hat das Landgericht Augsburg der Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung der Pflichtverteidigung stattgegeben. Während das Amtsgericht Schwabmünchen der Auffassung war, dass aufgrund der klaren Rechtslage keine Pflichtverteidigung erforderlich sei, hat das Landgericht sehr deutlich Stellung bezogen.

Im Falle des sog. Führerscheintourismus handelt es sich derzeit keineswegs um eine klare Rechtslage, da zahlreiche unterschiedliche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vorliegen. Damit liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 StPO vor.

LG Augsburg, Beschluß vom 04.06.2010 – 6 Qs 252/10

 

Unfallflucht - kommt Sie teuer zu stehen

Unfallflucht, Fahrerflucht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Hintergrund für diese spontane Reaktion ist die Befürchtung, aufgrund des verursachten Schadens in seiner Haftpflichtversicherung hoch gestuft zu werden und für die nächsten Jahre höhere Prämien zahlen zu müssen. So überlegt man sich, lieber schnell von der Unfallstelle zu verschwinden, hofft, von niemandem gesehen zu werden und von einer unliebsamen Erhöhung der Versicherungsprämie verschont zu werden. Dass sich diese Spontanhandlung meist wesentlich teurer entpuppt, als eine Erhöhung der Prämien in der Haftpflichtversicherung, möchte ich anhand dieses Beitrages erläutern.
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