Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

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Nach einem Unfall ist der Geschädigte wieder so zu stellen, als hätte sich der Unfall nicht ereignet. Für Beschädigungen von Sachen und die Verletzung von Personen hat der Schädiger bzw. dessen Versicherung Ihnen den Geldbetrag zu leisten, der zum Ausgleichung aller Unfallfolgen nötig ist.

Als Geschädigter haben Sie den Sachschaden nachzuweisen, weshalb alle Unkosten unbedingt dokumentiert werden sollten.

Nach einem Unfall ist die Versicherung des Unfallverursachers der schlechteste Berater. Sie sollten auf eine unabhängige Beratung durch Ihren Rechtsanwalt vertrauen. Wenn Sie an dem Unfall keinerlei Verschulden trifft, muss die gegnerische Versicherung auch die Gebühren für die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts übernehmen.