Nach einem Urteil des LG Coburg vom 29.06.2010, 23 O 256/09 muss die Teilkaskoversicherung für den Schaden des Autofahrers nicht aufkommen, wenn sich ermitteln lässt, dass der wirtschaftliche Totalschaden aufgrund einer Kollision mit einem Eichhörnchen entstanden ist.
Das Gericht entschied, dass die Teilkaskoversicherung den wirtschaftlichen Totalschaden nicht ersetzen muss, da es sich nicht um einen Wildunfall handle und somit nicht unter das versicherte Risiko fällt.
Es im Einzelfall daher immer wichtig zu prüfen, wann ein Wildunfall vorliegt, der durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt ist.


