Kommt es zwischen einem aus einer Tiefgarage ausfahrenden Fahrzeug und einem vorbeifahrenden Pkw zu einem Unfall, haftet der ausfahrende Autofahrer zu 60 %, obwohl das vorbeifahrende Fahrzeug zu schnell war.
Der aus der Tiefgarage ausfahrende Autofahrer nutzte den an der Ausfahrt montierten Verkehrsspiegel nicht, weshalb es zu einem Unfall mit einem zu schnell vorbeifahrenden Pkw kam. Den aus der Tiefgarage kommenden PKW-Fahrer hätte beim ausfahren eine besondere Sorgfaltspflicht getroffen, da seine Sicht zudem noch durch eine Mauer eingeschränkt war.
Landgericht Regensburg, Urteil vom 08.12.2009, Az.: 2 S 244/09


