Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Kosten

Was kostet ein Anwalt?

Die Kosten für eine Erstberatung (Verbraucher) betragen maximal 190,00 €.

Über die Höhe der Gebühren einer Vertretung kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da diese unterschiedlich berechnet werden. Die Gebühren nach dem  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens.
Sowohl für das Strafverfahren als für das Bußgeldverfahren enthält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rahmengebühren.

Außerdem kann individuell eine Pauschalgebühr oder die Abrechnung nach Stundenhonorar vereinbart werden.

Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen, zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen.

Kosten Telefonberatung

Bei der Telefonberatung werden Ihnen pro Minute 1,99 € zuzüglich einer einmaligen Nutzungsgebühr des Anbieters in Höhe von 2,00 € in Rechnung gestellt. Dies entspricht einem sehr preiswerten Stundenhonorar in Höhe von 120,00 € bei minutengenauer Abrechnung.


Kosten E-Mail-Beratung

Die Kosten für die E-Mail-Beratung/Direktanfrage sind keine feste Größe und richten sich individuell nach Ihrer Frage. Sollte es sich um eine umfangreiche Angelegnheit handeln, die nicht mit dem angegebenen Preis abgedeckt wird, werden Sie vor Beantwortung Ihrer Frage über die anfallenden Kosten informiert. Danach entscheiden Sie, ob Sie die Beratung zu dem neu angegebenen Preis wünschen, oder ob Sie Ihre Frage zurückziehen möchten. Dann entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ob die Rechtschutzversicherung die Kosten der Beratung oder Vertretung übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag. In bestimmten Rechtsgebieten muss das Versicherungsverhältnis bereits mehrere Monate bestehen.
Im Verkehrsrechtsschutz werden die Kosten bereits ab Vertragsschluss übernommen. Tritt der Rechtsschutzfall einen Tag nach Abschluss des Vertrages ein, kommt die Rechtsschutzversicherung in der Regel für die Kosten auf. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sprechen, ob diese im konkreten Fall die Kosten für Anwalt und ggf. das Gericht übernimmt.


Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kann mir keinen Anwalt leisten…

Für eine Erstberatung bzw. außergerichtliche Vertretung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Beratungshilfe gewährt wird. Bei gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. PKH wird allerdings nur bewilligt, wenn die Verteidigung nicht mutwillig erscheint und hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Außerdem ist die PKH als Darlehen zu betrachten. Sollten sich Ihre Vermögensverhältnisse bessern, sind die Kosten an den Staat zurückzuerstatten.

Achtung bei Strafverfahren!

Von der Beratungshilfe wird nur einen Beratung umfasst, keine außergerichtliche Vertetung. Außerdem gibt es im Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe. In gewissen Fällen gibt es die Möglichkeit, Pflichtverteidigung zu beantragen. Dies setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine schwierige Rechtslage handelt, oder Sie nicht in der Lage sind sich selbst zu verteidigen oder wenn eine Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr droht.


Ab wann besteht ein Mandat?

Sie „beauftragen“ Ihren Anwalt indem Sie eine Vollmacht unterzeichnen. Diese berechtigt den Anwalt – im Umfang der jeweiligen Vollmacht – für Sie tätig zu werden. Aus diesem Grund gibt es auch unterschiedliche Vollmachten für die gerichtliche oder außergerichtliche oder für den Strafprozess.


Kann ich den Anwalt wechseln?

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, den Anwalt zu wechseln. Allerdings müssen Sie beachten, dass bei einem Anwaltswechsel die Gebühren erneut entstehen und diese von der Rechtsschutzversicherung nicht doppelt getragen werden.

Problematisch gestaltet sich der Wechsel dann, wenn ihr bisheriger Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung beigeordnet wurde, da diese Beiordnung jeweils anwaltsbezogen erfolgt.