Sie benötigen einen Rat oder anwaltliche Hilfe
- nach einem Unfall,
- bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen,
- weil Ihnen ein Fahrverbot droht,
- wegen Alkohol oder Drogen am Steuer,
- wegen Problemen mit Ihrem tschechischen oder polnischen EU-Führerschein,
- oder wegen Mängeln an Ihrem gerade erworbenen PKW?
Rechtsanwältin Helzel hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und vertritt Sie bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Die 3. Führerscheinrichtlinie und die Umsetzung der Fahrerlaubnisverordnung haben bezüglich der Frage der Anerkennung von EU-Führerscheinen in Deutschland wieder für Zündstoff gesorgt. Zahlreiche deutsche Behörden und Gerichte vertreten die Auffassung, dass diese Führerscheine, wenn sie nach dem 19.01.2010 erworben wurden, in Deutschland nicht anerkannt werden müssen. Es werden Aberkennungsbescheide erlassen, die Staatsanwaltschaften leiten Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
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Rechtsanwältin Helzel - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Verkehrsanwälte.de


