Verkehrsrecht Nürnberg

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Klage aus Abtretung zulässig

Lässt sich ein Mietwagenunternehmen nach einem Unfall die Schadensersatzansprüche des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten erfüllungshalber abtreten, ist das im Mietwagenunternehmen berechtigt, diese Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

In seinem Urteil vom 31.01.2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt, wenn eine Mietwagenunternehmen die an sich abgetretenen Ansprüche gerichtlich geltend macht. Diese Tätigkeit ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1 RDG erlaubt, da sie als Nebenleistung des Berufs- oder Tätigkeitsbildes des Handelnden anzusehen ist.

 

Urteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11

 

Sachverständigenkosten sind nur nach Quote zu erstatten

Trifft den Geschädigten an dem Verkehsunfall ein Mitverschulden, ist die Gegenseite nur zur Erstattung des Schadens in Höhe der Haftungsquote verpflichtet.Bezüglich der Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten wurde in letzter Zeit unterschiedlich geurteilt. Während das OLG Rostock sowie das OLG Frankfurt am Main die Auffassung vertraten, dass trotz einer Haftungsquote die Sachverständigenkosten in voller Höhe zu erstatten sind, wurde durch das OLG Celle entschieden, dass die Gegenseite auch diesbezüglich nur die jeweilige Haftungsquote übernehmen muss.

Der BGH hat in seinen Urteilen vom 07.02.2012 (VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11) klargestellt, dass auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten lediglich in Höhe der jeweiligen Haftungsquote zu erstatten sind.

Für den Geschädigten bedeutet dies, dass er im Falle eines mitverschuldeten Unfalls die Sachverständigengebühren zum Teil selber tragen muss.

Sollten Sie nach einem Unfall unsicher sein, ob Sie ein Mitverschulden trifft, raten wir Ihnen, zunächst die Haftungsfrage anwaltlich beurteilen zu lassen, bevor Sie weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreifen.
 

EU-Führerschein nach dem 19.01.2009 - Schlussanträge gestellt

Anerkennung von ausländischen Führerscheinen nach dem 19.01.2009 - Entscheidung des EuGH steht unmittelbar bevor.

Generalanwalt Yves Bot hat in der Rechtssache Rechtssache C‑419/10 - Wolfgang Hofmann gegen Freistaat Bayern seine Schlußanträge gestellt.

Die Schlussanträge des Generalanwaltes Yves Bot können Sie hier nachlesen.

Das Vorlageersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16.08.2010 finden Sie hier.

 

Ersatz der Sachverständigenkosten

Die Verkehrsanwälte weisen in ihrem aktuellen Newsletter auf ein Urteil des AG München zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigekosten hin.

Das Amtsgericht München kommt in seinem Urteil vom 01.06.2011 – Az: 335 C 2411/11 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte zur Ermittlung des Schadensumfangs einen Sachverständigen hinzuziehen darf. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Ersatzpflichtige als Nachfolgeschaden gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu tragen. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Sachverständige sein Honorar in Relation zur Schadenshöhe abrechnet. Allein dadurch, dass ein Sachverständiger eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars vornimmt, überschreitet er die Grenzen zulässiger Preisgestaltung grundsätzlich nicht. Der Sachverständige ist auch berechtigt, ein Grundhonorar und weitere Nebenkosten geltend zu machen.

Der Geschädigte hat auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, da keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich ihm eine Überhöhung der Gebühren des Sachverständigen hätte aufdrängen müssen. Er ist auch nicht verpflichtet, Preisvergleiche anzustellen, um einen möglichst günstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.

http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2011_17_p5.pdf

Quelle:Verkehrsanwälte Info - 17/2011

 

Bei Verstoß gegen des Wohnsitzerfordernis ist ein im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis automatisch ungültig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25.08.2011 entschieden, dass eine in einem europäischen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis keine Fahrberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland verleiht, wenn der Inhaber dieser Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung in dem Ausstellerstaat keinen ordentlichen Wohnsitz hatte, sondern weiterhin in Deutschland sesshaft war.

Der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ergab sich in den behandelten Fällen entweder aus dem Führerschein selbst oder aus unbestreitbaren Informationen, die vom Ausstellerstaat – der tschechischen Republik – erteilt wurden.

Wurde die Fahrerlaubnis während einer in Deutschland laufenden Sperrfirst erworben, berechtigt diese ebenfalls nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet.

In diesen Fällen sind die Fahrerlaubnisse automatisch ungültig. Es bedarf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts keines separaten Feststellungsbescheides durch die Führerscheinstelle.

BVerwG 3 C 25.10; 3 C 28.10; 3 C 9.11

 


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