Verkehrsrecht Nürnberg

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 10 B 10930/09.OVG - Beschluss vom 25.09.2009

Kürzlich hatten wir darüber berichtet, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz über eine MPU-Anordnung eines betrunkenen Fahrradfahrers zu entscheiden hat. Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden:
Keine MPU für Radfahrer Es verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, einem Fahrradfahrer, der keinen PKW-Führerschein besitzt, das Fahrradfahren zu verbieten.

Zwar können auch bei einem Fahrradfahrer Eignungszweifel aufkommen, wenn dieser mit über 2 ‰ ein Fahrrad führt, allerdings muss berücksichtigt werden, dass es sich bei einem Fahrrad um ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug handelt. Die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer werde durch Fahrräder weit weniger beeinträchtigt als durch andere – fahrerlaubnispflichtige - Kraftfahrzeuge. Es muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass schwere Unfälle mit Fahrrädern die Ausnahme sind.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz; Beschluss vom 25.09.2009, [Az: 10 B 10930/09.OVG]

Update 28.12.2010

Anderer Auffassung ist der VGH Hessen - dieser hat kürzlich entschieden, dass das einmalige Fahrradfahren mit mehr als 1,6 Promille eine Anordung zur MPU auch dann rechtfertigt, wenn es sich umd die erste auffällige Alkoholfahrt handelt.

http://www.verkehrsrecht-nuernberg.eu/component/content/article/3/127-mpu-bei-radfahren-ueber-16-promille