Verkehrsrecht Nürnberg

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OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.01.2009 - 1 B 438/08

Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des VG Saarlouis vom 05.11.2008, das seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 28.07.2008 zurückgewiesen hatte. Die Beschwerde hatte Erfolg.

Das OVG Saarlouis hat entschieden, dass es aufgrund der europarechtlichen Vorgaben den deutschen Führerscheinbehörden verwehrt ist, einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein, der einen ausländischen Wohnsitzeintrag enthält, die Gültigkeit im Bundesgebiet mit der Begründung zu versagen, es handele sich nach inländischen Erkenntnissen um einen Scheinwohnsitz, den der Führerscheininhaber nur deswegen begründet habe, um sich einer deutschen MPU zu entziehen.

Die Entscheidung steht zum Download bereit.