Verkehrsrecht Nürnberg

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OVG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2009, 10 B 10450/09

Zur Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis mit eingetragenem deutschen Wohnsitz in Deutschland Gebrauch 
machen zu dürfen. 

Geht aus dem Führerschein hervor, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, berechtigt die

Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht zum Führen eines Fahrzeugs auf dem Gebiet der Bundesrepublik.

Die Entscheidung können Sie hier
herunterladen.

Ebenfalls zu diesem Thema:

Umgeschriebene Fahrerlaubnisse sind im Inland ungültig
- Fahren ohne Fahrerlaubnis - Deutscher Wohnsitz im EU-Führerschein

 

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