Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

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EuGH-Beschluss vom 28.09.2006, C-340/05, Kremer

Laut Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der 2. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991) ist eine in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis auch dann anzuerkennen, wenn dem Erwerber zuvor im Aufnahmemitgliedstaat seine Fahrerlaubnis – ohne Anordnung einer Sperrfrist - entzogen wurde und dieser keine MPU nachweist. Die Anerkennung der Fahrerlaubnis darf nicht von der Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens abhängig gemacht werden.

Die Entscheidung steht im Volltext zum Download bereit.