Amtlicher Leitsatz: Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Ausnahme von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen auch unter der Geltung des Art. 11 Abs. 4 RL 2006/126/EG aufrechterhalten wird.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt seine bereits in dem Beschluss vom 23.01.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08) - geäußerte Rechtsauffassung, dass auch ab dem 19.01.2009 erteilte EU-Fahrerlaubnisse in Deutschland anzuerkennen sind. Somit schließt sich das OVG Saarlouis der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an. In der umfassenden Begründung des Beschlusses nimmt das Gericht ebenfalls dazu Stellung, warum es die Auffassungen des Bayerischen Gerichtshofes, des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg für nicht überzeugend hält.
Die Entscheidung steht zum Download bereit.
Der Beschluss des VG Saarlouis vom 27.05.2010 (10 L 231/10) ist hier abrufbar.


