Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

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Mietwagen - Unfallersatztarif

unfallEin Unfallgeschädigter ist verpflichtet, den Schaden gering zu halten und die Kosten gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Besonderes Streitpotential bieten in diesem Bereich die Mietwagenkosten.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 19.01.2010, VI ZR 112/09 festgelegt, dass die Kosten für einen Unfallersatztarif erstattungsfähig sind, wenn eine besondere Unfallsituation bestanden hat und somit die im Vergleich zu einem Normaltarif höheren Kosten des Mietwagens aufgrund dieser besonderen Situation betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sind. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt bei einer besonderen Unfallsituation laut BGH nicht vor.