Eine Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen in Deutschland wird auch weiterhin nicht möglich sein, wie die Bundesjustizministerin Zypris bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin mitteilte.
Sofern kein bilaterales Vollstreckungsabkommen besteht, wie dies z.B. mit Österreich der Fall, bleiben Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland auch in diesem Jahr noch folgenlos.
Weiter wurde klargestellt, dass die Fahrereigenschaft positiv festgestellt werden muss. Gegen den Halter ergehende Bescheide können nicht vollstreckt werden, wenn nicht feststeht, dass dieser gefahren und somit für den Verstoß verantwortlich ist.


