Verkehrsrecht Nürnberg

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OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.04.2011 - EU-Fahrerlaubnis

Auch das OLG Nürnberg hat in einem Revisionsverfahren zu der Anerkennungsfähigkeit von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.04.2011).

In dem Verfahren 1 St OLG Ss 72/2011 hatte des AG Schwandorf den Angeklagten vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen, da es zugunsten des Angeklagten von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum augegangen ist, der jegliches schuldhafte Handeln entfallen lässt. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision beim OLG Nürnberg eingelegt. Eine Entscheidung dieser Angelegenheit ergeht erst, wenn der EuGH die Vorlagefrage des Bayerischen VGH vom 16.08.2010 beantwortet hat.