Verkehrsrecht Nürnberg

Rechtsanwältin Helzel - Fachanwältin für Verkehrsrecht - Lawrenz & Kollegen | Wiesbadener Str. 21 | 90427 Nürnberg | Tel. 0911 - 93 68 50

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Bedeutender Schaden

In Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) ist ein „bedeutender Schaden” i.S. des § 69 Absatz II Nr. 3 StGB angesichts der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung auch in den neuen Bundesländern erst ab 1300,00 Euro anzunehmen.

OLG Dresden, Beschluß vom 12. 5. 2005 - 2 Ss 278/05