Verkehrsrecht Nürnberg

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Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht - Videobeweis über Verkehrsverstösse ist verfassungskonform

Die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klargestellt.

Wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes war der Beschwerdeführer zu einer Geldbuße verurteilt worden. Die Verurteilung wurde auf eine Abstandsmessung gestützt, bei der Videoaufnahmen angefertigt wurden, die der Beschwerdeführer erfolglos angriff.

Das BVerfG sah weder das Persönlichkeitsrecht verletzt, noch wurde ein Verstoß gegen das Willkürverbot bestätigt.

Zur Sicherung des Straßenverkehrs und dem damit verbunden Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht, sei eine Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten durchaus gerechtfertigt. Außerdem werden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die ohnehin grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.

Außerdem werden lediglich Fahrzeugführer aufgenommen, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben hätten, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes bestehe.

Einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung lehnten die Verfassungsrichter ebenfalls ab.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.08.2010, 2 BvR 1447/10

 

Verwertbarkeit einer tilgungsreifen Voreintragung

1. Sind zum Zeitpunkt des Urteils Eintragungen im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif, unterliegen diese Eintragungen dem gesetzlichen Verwertungsverbot gemäß § 29 Absatz VIII 1 StVG.

2. Auch wenn diese Taten zum Zeitpunkt der Tatbegehung noch nicht tilgungsreif waren, greift das, hinsichtlich der Vorahndungen aber des Urteilserlasses Tilgungsreife nach eingetreten war.

3. Selbst wenn im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung die Überliegefrist des § § 29 Absatz VII StVG noch nicht abgelaufen war, besteht ein Verwertungsverbot (Anschluss u.a. an OLG Bamberg, DAR 2007, DAR Jahr 2007 Seite 38; OLG Karlsruhe, ZfS 2005, ZFS Jahr 2005 Seite 411; OLG Hamm, NZV 2007, NZV Jahr 2007 Seite 156, NZV Jahr 2007 Seite 165; OLG Schleswig, ZfS 2006, ZFS Jahr 2006 Seite 348 und OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2010, NSTZ-RR Jahr 2010 Seite 87).

OLG Bamberg, Beschluss vom 10. 2. 2010 - 2 Ss OWi 1575/09

 

Fahrtenbuch

Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage muss die Bussgeldehörde in ihr zumutbarer Weise versuchen, den Fahrzeugführer ausfindig zu machen, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Wird lediglich der Fahrzeughalter als Betroffener angehört, obwohl dieser den Verkehrsverstoß definitiv nicht begangen haben kann, ist die Anordnung der Fahrtenbuchauflage rechtswidrig. Die Bußgeldstelle muss den Fahrzeughalter zumindest auch als Zeugen vernehmen, um den verantwortlichen Fahrzeugführer ausfindig zu machen.

VG Würzburg vom 10.03.2010, W 6 K 09/1132

 

VKS 3.01 – Erneute Verfahrenseinstellung

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Beim Thüringer Oberlandesgericht läuft ein Verfahren zur Verwertbarkeit der Videomessungen, die mit der Messanlage VKS 3.01 aufgezeichnet wurden. Da noch keine abschließende Entscheidung des OLG vorliegt, hat das Amtgericht Arnstadt ein Bußgeldverfahren, in dem die Messanlage VKS 3.01 benutzt wurde, eingestellt.

 

OLG Frankfurt am Main vom 01.03.2010 – 2 Ss OWi 577/09

OLG Frankfurt am Main vom 01.03.2010 – 2 Ss OWi 577/09 hebt den Beschluss des Amtsgerichts Dillenburg vom 2. Oktober 2009 auf.

Das Amtsgericht Dillenburg hatte eine Autofahrerin von dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen.

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